In der Europäischen Union müssen aufgrund der EU-Richtlinie 2018/645 alle Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht alle fünf Jahre eine Pflichtfortbildung zu bestimmten Themen im Umfang von 35 Stunden absolvieren.
Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahmen erhält der Berufskraftfahrer einen sogenannten C95-Code, der in den Führerschein eingetragen wird, bzw. die einzelnen Mitgliedsstaaten erhalten einen eigenen C95-Ausweis. Das C95-Trainer-Projekt wird ein Ausbildungskonzept für die Aus- und Weiterbildung von C95-Trainern und ein standardisiertes Online-Auswahlverfahren für C95-Trainer erarbeiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Lkw-Fahrern zu gewährleisten.
Die oben genannte Richtlinie definiert allgemeine Qualitätsfaktoren, nach denen die Akkreditierung von Ausbildern erfolgen soll. In der Praxis haben die Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten jedoch sehr unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für C 95-Ausbilder definiert. Gleiches gilt für die verpflichtende Fortbildung der Ausbilder. Dies führt zu sehr unterschiedlichen Qualitätsniveaus in der Ausbildung von Berufskraftfahrern in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Mitgliedstaaten.
Die Leistung der Fahrer kann durch die Pflichtausbildung beeinflusst werden.
Deshalb ist es generell notwendig, eine Einheit für die Ausbilder im Verkehrswesen in diesem Bereich zu schaffen.